Franz Bröcker-Stiftung

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Über uns


Historie

In seinem Testament vom 08.05.1989 und der Zusatzerklärung zu seinem Testament vom 16.04.1994 vermachte der am 10.06.1995 verstorbene Franz Bröcker sein gesamtes Vermögen als Franz Bröcker-Stiftung der Stadt Münster. Das Vermögen besteht aus bebauten Grundstucken sowie aus einem Kapitalvermögen und Wertgegenständen.

Für das an der Stolbergstraße 2a gelegene, als Studentinnenwohnheim genutzte Haus, bestimmte der Erblasser ausdrücklich, dass das Heim aufzulösen sei und entweder in ein Bürohaus fiir die Stadt Münster, oder in ein Altenheim, oder in ein Heim rur körperlich und geistig behinderte Kinder umzuwandeln ist.

Zudem bestimmte er, dass seine Gemäldesammlung dem Landesmuseum als "Franz Bröcker-Stiftung" zu übergeben sei.

Mit Beschluss vom 20.09.95 ermächtigte der Rat die Verwaltung, im Namen der Stadt Münster die rechtsverbindliche Willenserklärung in Form einer eidesstattlichen Erklärung zur Annahme der Erbschaft des Herrn Franz Bröcker, mit der Auflage der Gründung der Franz Bröcker-Stiftung, abzugeben.

In der Folgezeit stellte die Verwaltung die tatsächlichen Vermögenswerte des Vermächtnisses fest und sicherte diese, soweit es erforderlich war.

Zur Sicherung der Bausubstanz waren umfangreiche Unterhaltungsarbeiten erforderlich. Zudem musste die baufällige Gärtnerei auf dem Grunstück an der Stolbergstraße abgerissen werden.

Am 19.03.1997 fasste der Rat der Stadt Münster folgenden Beschluss:
"Die Stadt Münster errichtet aus dem geerbten Vermögen des Herrn Franz Bröcker eine selbständige. rechtsfähige Stiftung des Privatrechts im Sinne des § 80 BGB und beschließt die Satzung der Franz Bröcker-Stiftung.

Zudem bringt die Stadt Münster die geerbten Liegenschaften Stolbergstraße 2 und 2a sowie das sonstige Vermögen in die zu errichtende Franz Bröcker-Stiftung nach Maßgabe der Stiftungsurkunde ein.

Gemäß § 2 der Stiftungssatzung verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten der Gesundheitsprävention und durch Beratung auf diesem Gebiet. Dazu werden insbesondere stadtteilbezogene Aktivitäten durchgeführt;

- psychosoziale, pflegeergänzende und kommunikative Hilfen für pflegebedürftige Menschen.

Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten.
Das Kapitalvermögen der Stiftung beläuft sich auf rd. 3,4 Mill €.

Mittels Urkunde genehmigte der Regierungspräsident am 12. Dez. 1997 die Franz Bröcker-Stiftung als selbständige Stiftung privaten Rechts.

Der vom Rat der Stadt Münster eingesetzte erste Vorstand (die weiteren Vorstände werden vom Kuratorium bestellt!) hat sich am 30.10.1997 konstituiert und satzungsgemäß 4 Personen in das Kuratorium berufen.


Objekte der Franz-Bröcker-Stiftung:



Das Stiftungswirken

1. Als erste größere Maßnahme im Sinne des Stiftungszweckes beschlossen beide Stiftungsgremien die Planung und Durchfilhrung des Umbaues und die Erweiterung des ehemaligen Studentinnenwohnheimes zu einer Einrichtung der öffentlichen Gesundheitsfür- und Vorsorge. Die Baumaßnahme wurde 1999 fertiggestellt und an die Stadt Münster vermietet. Dort arbeitet seitdem der kinder- und jugendärztliche Dienst des städtischen Gesundheitsamtes.

Mit dieser Maßnahme bewirtschaftet die Stiftung einen wesentlichen Teil des Stiftungs vermögens in sehr rentrierlicher Weise und kommt gleichzeitig dem stiftungsrechtsrelevanten Grunsatz einer nachhaltigen Substanzwahrung nach.

2. Im Jahre 1998 erhielt der Verein - Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen Stadtvereinigung Münster- einen einmaligen Zuschuss für das Projekt" Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Teilleistungsschwächen" in Höhe von 10.000 DM.
Die Förderung teilleistungsschwacher junger Menschen hat das Ziel, Ihnen ein höchstmögliches Maß an Selbständigkeit zu vermitteln.

3. Ebenfalls in 1998 förderte die Stiftung ein Gesundheitsprojekt für Frauen und Kinder in Frauenhäusern ebenfalls mit 10.000 DM.

4. 2002 gewährte die Stiftung dem St. Franziskus-Hospital zur Schaffung einer Babytür im Hospital einen einmaligen investiven Zuschuss in Höhe von 15.300 €.

5. Seit dem 01.01.2003 wird die Arbeit des Vereins Eve & Rave mit jährlich 10.900 € unterstützt. Zielgruppe der Aufklärungsarbeit des Vereins sind Drogenkonsumenten in der regionalen Techno- und Houseszene im Alter zwischen 14 -25 Jahren aus allen Bevölkerungsgruppen.

6. Für das auf 3 Jahre angelegte Projekt der Familienhebamme erhält das städtische Gesundheitsamt ab 2006 bis 2008 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von jährlich 11.440 €.
Das Projekt wurde von der Fachstelle Gesundheitsförderung des Gesundheitsamtes im Jahre 2004 ins Leben gerufen und zunächst auf eine eingeschränkte Zielgruppe (überwiegend Frauen mit Migrationshintergrund) beschränkt. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden verstärkt auch deutsche Frauen mit besonderem Unterstützungsbedarf einbezogen. Wegen dieser Ausweitung des Projektes ergab sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 11.440 € pro Jahr für die Vergütung der Familienhebamme, die die Franz Bröcker-Stiftung schließen konnte.


Sie fördert nun das Projekt der Familienhebamme in einem 2. Projektzeitraum von 2009 bis 2012 auf der Grundlage des Förderantrages und des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 24.09.2008 mit insgesamt rd. 12.000 €.



Impressum
Franz Bröcker-Stiftung
Geschäftsführung:

Hans-Dieter Tenbuß
Flurstr. 1a
48301 Nottuln
Tel.: 02502 9011109
E-Mail: info@franzbroeckerstiftung.de


Vorstand:
Herr Werner Eppert (Vorsitzender)
Frau Anne Hakenes
Frau Birgit Edler
Frau Cornelia Wilkens
Herr Josef Rickfelder

Kuratorium:

Herr Frank Knura (Vorsitzender)
Herr Ludwig Frericks

Herr Dr. Karl-Heinz Otten
Herr Dr. Fritz Baur


 

 (C) 2017 Franz Bröcker Stiftung -Auszüge/Kopien/Vervielfältigung nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Franz Bröcker-Stiftung

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